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17.08.2016

Pränataler Bluttest: Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Anlässlich der morgigen 91. Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)., auf der über die Einleitung eines Methodenbewertungsverfahen zum nicht-invasiven Bluttest auf Trisomie beraten wird, erklären die Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD) und Kathrin Vogler (Die Linke):

Ein Methodenbewertungsverfahren wäre ein entscheidender Schritt, um den vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) zu einer regulären Kassenleistung zu machen. Wir sind darüber sehr besorgt. Die Möglichkeit, sehr früh und „risikoarm“ zu testen, könnte auch die gesellschaftliche Erwartung erzeugen, diese Angebote nutzen zu müssen. Damit erhöhen sich möglicherweise auch der Druck und die individuelle Verantwortung, ein „perfektes“ Kind zu gebären. Eltern, die sich dann gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten immer mehr in Erklärungsnöte geraten.

Dass der G-BA den entsprechenden Antrag mitten in der Sommerpause beraten will, erweckt den Eindruck, dass diese brisante Entscheidung möglichst unter dem Radar der Öffentlichkeit getroffen werden soll.

Deshalb haben wir uns heute mit einem Brief an den G-BA gewandt (anbei).

Es bleibt abzuwarten, was der Deutsche Ethikrat, den der G-BA im weiteren Verfahren einbinden will, dazu sagen wird.

PDF Wortlaut des Briefes

Hintergrund:

Mit so genannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom (Trisomie 21) geboren wird. Für die morgige G-BA-Sitzung am 18. August liegt ein Antrag vor, ein reguläres Methodenbewertungsverfahrens (nach § 135 Abs. 1 SGB V) für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften einzuleiten. Das wäre noch eine Stufe näher an der Übernahme als reguläre Kassenleistung als das Erprobungsrichtlinie, das vor zwei Jahren im Gespräch war.

Mit einer interfraktionellen Kleinen Anfragen (Bt-Drs. 18/4406) hatten 158 Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen im April 2015 das Augenmerk auf diese möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik gerichtet.