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08.07.2016

Neuregelung: Bundestag berät über Gesetzentwurf zur Modernisierung des Mutterschutzes

Der Deutsche Bundestag hat am 06.07.16  in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beraten. Die Reform wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgearbeitet und hat das Ziel, neuere medizinische Erkenntnisse umzusetzen und gesellschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Die jetzigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952.

"Diese Reform ist überfällig", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in einer Presseaussendung vom 06.07.16. "Wir passen den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an. Die Bedürfnisse von Frauen in der Schwangerschaft und nach der Entbindung haben sich grundlegend verändert, gerade auch im Hinblick auf Ausbildung und Berufsleben. Künftig werden auch Studentinnen und Schülerinnen das Recht auf Mutterschutz haben. Außerdem verbessern wir die Regelungen für Mütter von Kindern mit Behinderung", so Manuela Schwesig weiter.

Insgesamt wirke die Reform der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegen. Sie stehe zugleich auch für eine Flexibilisierung - denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten als es ihnen bisher gesetzlich möglich ist, so die Ministerin. Die Neuregelung enthält deshalb erstmals Mitspracherechte, die die Position der Frau stärken sollen.

Geplante Neuregelungen

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen zu verlängern, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Mit der Neuregelung des Anwendungsbereichs soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen.
In den Anwendungsbereich sollen auch die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen fallen, wie zum Beispiel selbständige Geschäftsführerinnen. Für Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen sowie Landesbeamtinnen und Landesrichterinnen ist das gleiche Schutzniveau sicherzustellen.

Die Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit sollen branchenunabhängig gefasst werden. Zudem sollen Frauen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen.

Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden laut Bundesfamilienministerium die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Betriebe und Behörden sollen durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet werden .
Neu eingeführt werden soll ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt.

Kernziele des Mutterschutzes

Als Kernziele des Mutterschutzes verfolgt die Reform die frühzeitige und sorgfältige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, die aktive Einbeziehung der schwangeren und stillenden Frauen sowie die praxisgerechte Sicherstellung des Mutterschutzes auf der Höhe der Zeit.

Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Ergänzende Informationen:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag,18. Wahlperiode, Drucksache 18/8963 28.06.2016 (124 Seiten, PDF-Format)

Beratungsablauf "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts" mit weiteren Dokumenten