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Grundlagen

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art. 1) und "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Art.2.) So steht es bis heute im Grundgesetz. Aber in der Realität sieht dies leider oft anders aus. Das erste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, wird in wachsendem Maße in Frage gestellt und bestritten. Deshalb haben wir als Christdemokraten für das Leben den Einsatz für den Schutz jedes menschlichen Lebens in allen Lebensphasen in den Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit gestellt. Denn jeder Mensch hat das Recht leben zu dürfen, ob erwünscht oder unerwünscht, ob krank oder gesund, ob ungeboren oder schwerkrank! Wir sehen dieses Menschenrecht heute besonders am frühen Lebensanfang, aber auch am Lebensende gefährdet.  Konkrete Beispiele sind: die wachsende Akzeptanz und Förderung der Selektion von menschlichen Embryonen, Millionen von Abtreibungen in den letzten Jahrzehnten und sogar deren Finanzierung durch Steuergelder, und die Zulassung von aktiver Sterbehilfe durch straffreie Beihilfe zum Suizid.

Als von Mitgliedern der CDU/CSU 1985 gegründete, bundesweit tätige, politische Initiative wirken wir aktiv informierend und protestierend in Politik und Gesellschaft hinein. Immer wieder neu machen wir auf alarmierende Fehlentwicklungen aufmerksam. Wir laden Sie herzlich ein, sich unserer Arbeit und dem Einsatz für das Menschenrecht auf Leben anzuschließen!

Grundlagen unserer Arbeit sind unser Selbstverständnis und unser Grundsatzprogramm (siehe unten).

Selbstverständnis

Wir sind eine Initiative in der CDU/CSU, gegründet von Mitgliedern der Unionsparteien, die den Lebensschutz in Deutschland durch politisches Handeln und Bewußtseinsbildung verstärken wollen. Als einzige auch politisch und parlamentarisch verankerte Initiative für das Lebensrecht in Deutschland arbeiten wir mit vielen Organisationen in Deutschland und in Europa zusammen.

Selbstverständnis - Wir Christdemokraten für das Leben ...


Diese Wertvorstellungen begründen Ansprüche und setzten zugleich Maßstäbe, an denen wir politisches Handeln messen.

Insbesondere der mangelhafte Schutz der ungeborenen Kinder ist mit diesen Maßstäben unvereinbar. Er gefährdet die Glaubwürdigkeit des Staates und der ihn tragenden Parteien. Wir setzen uns deshalb für eine Politik ein, die den Widerspruch zwischen Menschenwürde (Grundgesetz, Artikel 1) und derzeitiger Praxis aufhebt.

Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung seiner Würde und seines unveräußerlichen Rechts auf Leben, ob er stark ist oder schwach, reich oder arm, gesund oder krank, geboren oder noch ungeboren. Die Menschenwürde und das Recht auf Leben sind Grundlage und Voraussetzung aller anderen Rechte.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: