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09.11.2016

Deutscher Bundestag: Einigung über Regelung für gruppennützige Forschung an Demenzkranken

Die Möglichkeiten für Arzneimittelstudien an Demenzkranken sollen nach dem Willen des Deutschen Bundestages erweitert werden. In zweiter Lesung nahmen laut Mitteilung des Bundestages die Abgeordneten am 09.11.16, in Berlin einen entsprechenden Änderungsantrag (Drucksache 18/10235) zu einer Arzneimittelreform an. Demzufolge sollen sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken), die den Teilnehmern selbst keine Vorteile bringen, künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Voraussetzung ist eine Vorabeinwilligung der Probanden und eine verpflichtende ärztliche Beratung dazu.

Dem Abstimmungsverfahren in der zweiten Beratung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zugrunde (Drucksache 18/10056). Ein konkurrierender Änderungsantrag mit dem Ziel, das gesetzliche Verbot für solche Studien zu erhalten (18/10233), wie es zahlreiche Verbände wie die Lebenshilfe und auch die Kirchen gefordert hatten, fand keine Mehrheit. Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/8034) insgesamt soll nun am Freitag, 11. November, in dritter Lesung endgültig beschlossen werden.

Weitere Informationen:

Bundestag findet Regelung für gruppennützige Studien an Demenzkranken
MITTEILUNG Deutscher Bundestag 09.11.16
Anm.: Dort gibt es alle Texte und reden sowie einen Videomitschnitt der Debatte