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17.08.2015

Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“: Der Lebensschutz in Deutschland ist wieder in Gefahr

Am 15. August 2015 fand in Köln das erste Arbeitstreffen des Arbeitsbündnisses "Kein assistierter Suizid in Deutschland!" statt. Etwa 50 besorgte Bürgerinnen und Bürger, darunter Ärzte, Juristen, Pädagogen, Betriebswirtschaftler sowie Angehörige anderer Berufsgruppen diskutierten über die vier Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid, die am 6. November 2015 im Deutschen Bundestag zur Abstimmung kommen sollen.

Laut einer Presseaussendung des Arbeitsbündnisses vom 16.08.15 waren sich alle Teilnehmer einig, dass kein Gesetz beschlossen werden darf, das den assistierten Suizid ausdrücklich zulässt. Bei der Bewertung der vorliegenden Gesetzentwürfe müssen die Lehren aus der Deutschen Geschichte einbezogen werden. Die Propagierung der Mitleidstötung stand am Anfang des Euthanasieprogramms der Nazis. Der Begriff „assistierter Suizid“ sei ein Euphemismus. Tatsächlich werde bei der Beihilfe zum Suizid ein Leben von Dritten als lebensunwert beurteilt und damit die Grenze zur Euthanasie überschritten.

Konsens war dem Bericht zufolge, dass das Recht auf Leben seinen Stellenwert als höchstes Rechtsgut behält, das es uneingeschränkt zu schützen gilt. Das Selbstbestimmungsrecht ist dem Recht auf Leben nachgeordnet.

Drei der vier vorliegenden Gesetzentwürfe fordern, dass die Beihilfe zur aktiven Tötung eines Menschen, auch für Ärzte, ausdrücklich zugelassen werden soll. Irreführend sei es, dass der Gesetzentwurf des Abgeordneten Brand als „Weg der Mitte“ propagiert wird. Suggeriert werde, es handele sich um eine Verschärfung der Gesetzgebung zum assistierten Suizid. Im ersten Teil des Gesetzentwurfes wird die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Der zweite Teil werde meist verschwiegen: Gerade diejenigen Menschen, die nach unserem geltenden Recht eine Garantenpflicht zum absoluten Lebensschutz haben, d.h. Angehörige und Nahestehende (auch Ärzte), sollen ausdrücklich straffrei gestellt werden, wo bisher eine rechtliche Normierung fehlt. Diese Straffreistellung wirke tatverstärkend.

„Die ärztliche Beihilfe zum Suizid widerspricht der 2400 Jahre alten hippokratischen Ethik und der Menschlichkeit eines jeden“, heißt es in der Mitteilung. Die anwesenden Ärzte wiesen darauf hin, dass sich der Arzt niemals an der Tötung eines Menschen oder an der Beihilfe zur Tötung beteiligen darf. Der Arzt hilft, Leiden zu lindern, aber nicht zu töten. Aufgrund der Fortschritte in der Palliativmedizin müsse heute niemand mehr an unerträglichen Schmerzen leiden.

Herausgearbeitet wurde ein Zusammenhang zwischen der zunehmenden Ökonomisierung im Gesundheitswesen und Euthanasie. Die Teilnehmer hielten fest, dass die Gesellschaft den Problemen, die der demographische Wandel in den nächsten Jahren mit sich bringen wird, anders begegnen muss. Die Gäste aus der Schweiz und den Niederlanden wiesen auf die immense Bedeutung der deutschen Position in dieser Frage im internationalen Kontext hin.

Am Ende der Tagung zogen die Teilnehmer folgendes Fazit: Der Entwurf des Abgeordneten Sensburg ist als einziger zu unterstützen, da er eine klare Werteentscheidung für das Recht auf Leben als höchstes Rechtsgut trifft. Er sieht ein generelles Verbot für den assistierten Suizid vor, wie es in anderen europäischen Ländern (England, Finnland, Irland, Italien, Österreich, Polen, Spanien) bereits besteht.

Kontakt:

Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“
Dr. med. Susanne Ley
Postfach 68 02 75, 50705 Köln,
E-Mail: kein-assistierter-suizid@outlook.com

Ergänzende Informationen:

Siehe CDL-Themenrubrik Sterbehilfe & Suizid