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10.02.2011

PM: CDL begrüßt Gesetzesentwurf für ein Verbot der PID im Gendiagnostikgesetz

Münster, 08.02.2011. Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärt zum heute vorgestellten Gruppenantrag für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die Abgeordneten Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt und Johannes Singhammer:

Wir Christdemokraten für das Leben begrüßen den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für ein Verbot der PID. Mit ihrem heute vorgestellten Entwurf, ein PID-Verbot im Gendiagnostikgesetz zu verankern, haben die Abgeordneten genau den richtigen Weg aufgezeigt, denn

* PID führt direkt zu verwaisten, "überzähligen" Embryonen, denn PID setzt die Befruchtung von mehr Embryonen voraus, als später geboren werden sollen.

* PID zielt immer auf eine Selektionsentscheidung. Alle vermeintlich möglichen gesetzlichen Einschränkungen durch Indikationen, Generalklauseln oder Verfahren (etwa Ethikkommissionen) können dies nicht verhindern.

* PID setzt eine künstliche Befruchtung voraus, mit geringen Erfolgsraten und hohen Risiken: Künstliche Befruchtung schließt ein höheres Fehlbildungsrisiko und eine höhere Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften ein: 37 Prozent der nach PID geborenen Kinder sind einer Studie der ESHRE (Europäische Gesellschaft für menschliche Fortpflanzung und Embryologie) zufolge Mehrlingskinder, viele davon mit erhöhter Gefahr gesundheitlicher Komplikationen. PID schafft also neues Leid.

* PID diskriminiert eindeutig Menschen mit Behinderungen, denn sie führt dazu, daß Menschen mit bestimmten Anlagen nicht weiterleben sollen, indem sie bereits als Embryonen selektiert und getötet werden. Dies stellt eine Diskriminierung aller Menschen dar, die mit solchen Behinderungen und Krankheiten leben. Eine Zulassung der PID hätte zur Folge, daß zukünftig Krankheiten und Behinderungen in lebenswerte und lebensunwerte Kategorien eingeteilt würden.

* PID verändert unsere Gesellschaft zum Schlechten: Sie verstärkt Tendenzen, den Menschen zu optimieren und ihn ganz und gar zum Objekt von Leistungs- und Nützlichkeitsanforderungen zu machen. Nach Zulassung der PID werden Kranke und Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Eltern, immer stärker unter sozialen und ökonomischen Rechtfertigungsdruck geraten. Bereits heute leiden Eltern von Kindern mit Behinderungen unter zunehmender Diskriminierung. Diese Entwicklung muß gestoppt und darf nicht durch PID weiter verschärft werden.

Deshalb ist Gesetzgeber aufgefordert, das menschliche Leben auch in der Petrischale uneingeschränkt zu schützen und PID ausnahmslos zu verbieten.

Jetzt sind die alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, diesen Gesetzentwurf mit ihrer Unterschrift zu unterstützen und ihm im Gesetzgebungsverfahren ihre Stimme zu geben: Ja zum Leben - PID ausnahmslos verbieten!